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Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Lohnt es sich, eine Versicherung bei den Migros Versicherungen abzuschliessen?

Auf jeden Fall. Wer kein Versicherungschinesisch spricht, hat bisher oft zu viel bezahlt oder kaufte die Katze im Sack. Die Migros Versicherungen sorgen für Transparenz und faire Preise. Wir offerieren nur Produkte, von denen wir persönlich überzeugt sind und integrieren alle wichtigen Elemente in unsere Basisprodukte. So gibt es weder Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit noch andere Fallstricke. Wir überzeugen lieber durch Leistung und verzichten im Sinne der Kunden auf langjährigen Vertragsbindungen. Das alles gibt es zu attraktiven Migros-Preisen und erst noch mit Cumulus-Punkten zum Sammeln.

Wie funktionieren die Migros Versicherungen?

Mit ihren Angeboten bietet die Migros ihren Kundinnen und Kunden leistungsfähige Versicherungsprodukte zu attraktiven Preisen an. Die Migros selbst ist keine Versicherung, sondern arbeitet mit sorgfältig ausgewählten, etablierten Partnern. Dazu gehören TONI Digital als Vermittler sowie VAUDOISE als bewährter Risikoträger. Gemeinsam geben wir tagtäglich unser Bestes, um starke Produkte und ein besonderes Kundenerlebnis zu schaffen.

Welchen Bonus erhalte ich bei Schadenfreiheit?

In jedem Versicherungsjahr ohne Schadenfall belohnen wir unsere Kundinnen und Kunden mit doppelten Cumulus-Punkten. Die Cumulus-Punkte-Prämie wird direkt in der nächsten Prämienrechnung aufgeführt.

Fragen zum Abschluss und Vertrag

Wer kann ein Migros Versicherungsprodukt abschliessen?

Ein Migros Versicherungsprodukt kann jede volljährige natürliche Person, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, abschliessen. Personen, die unter 18 Jahre sind, die unter Betreuung stehen oder urteilsunfähig sind können mitversichert werden, jedoch nicht selbständig eine Versicherung abschliessen.

Wie schliesse ich ein Migros Versicherungsprodukt ab?

Vier Schritte genügen, um von unserem umfassenden Premium-Schutz zum Migros-Preis zu profitieren:

  1. Online das gewünschte Produkt auswählen
  2. Die Offerte berechnen
  3. Persönliche Angaben eingeben
  4. Versicherung abschliessen
Ein Klick reicht, und der Schutz tritt ab dem gewählten Datum in Kraft – eine physische Unterschrift ist nicht nötig.

Ist ein Migros Account für den Abschluss zwingend?

Nein, ein Migros Account ist für den Abschluss nicht zwingend nötig, aber empfehlenswert. Nur so können unsere Kundinnen und Kunden von vielen weiteren Services in der Online-Welt der Migros profitieren und erhalten automatisch Zugang zum Kundenportal mit den persönlichen Versicherungsdokumenten. Wer bereits einen Migros Account hat, kann sich übrigens einfach einloggen – die Daten werden automatisch übernommen. Wer keinen Migros Account hat und auch keinen erstellen möchte, kann die Versicherung auch bequem als Gast abschliessen.

Wer ist versichert?

Bei unseren Versicherungsprodukten gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder gilt der Schutz für eine Einzelperson oder für alle im selben Haushalt lebenden Personen. Dabei ist es egal, ob es sich beim Mehrpersonenhaushalt um die Familie, eine Wohngemeinschaft oder eine andere Wohnform handelt. Wie viele Personen es effektiv sind, ist für uns ebenfalls nicht relevant: alle Personen im Haushalt sind mitversichert.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Die Versicherung kann bis zu fünf Monate vor dem effektiven Start der Versicherungsdeckung abgeschlossen werden. Der frühestmögliche Versicherungsbeginn ist ein Tag nach dem Online-Abschluss.

Wo finde ich meine Vertragsdokumente?

Die Police erhalten unsere Kundinnen und Kunden nach Abschluss der Versicherung per E-Mail. Über ihr persönliches Online-Kundenportal haben sie zudem jederzeit Einsicht in alle vertragsrelevanten Dokumente.

Wie gehe ich vor, wenn ich meinen bestehenden Vertrag anpassen möchte?

Deckungsänderungen können jederzeit selber im Online-Kundenportal vorgenommen werden. Auch via E-Mail an uns oder per Telefon lässt sich eine Deckungsänderung veranlassen.

Fragen zur Kündigung

Ich habe schon eine Versicherung. Wie kann ich zu den Migros Versicherungen wechseln?

Ein Wechsel zu den Migros Versicherungen ist problemlos möglich: Einfach beim bestehenden Versicherer die Kündigungsfristen erfragen, und schon kann es losgehen. Um den Wechsel noch einfacher zu machen, haben wir eine Kündigungsvorlage erstellt: Einfach downloaden, ausfüllen und unterschreiben. Hier geht’s zur Vorlage: Link

Wann kann ich meine Migros Versicherung kündigen?

Eine Migros Versicherung ist jederzeit ganz einfach monatlich kündbar. Die Kündigung ist innerhalb eines Arbeitstages wirksam.

Wird mir bei unterjähriger Kündigung der Restbetrag des Jahresbeitrags zurückerstattet?

Wird das Versicherungsprodukt während dem laufenden Jahr gekündet, erstatten wir die Prämie für den bereits im Voraus bezahlten Zeitraum zurück. Keine Rückerstattung erfolgt, falls es zu einem Totalschaden kam oder aber die Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsabschluss nach einem Teilschaden erfolgt.

Fragen zum Schadenfall

Was, wenn ich einen Schadenfall habe?

Schadenfälle können entweder direkt online oder telefonisch unter 058 561 58 58 gemeldet werden. Unser Team ist von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr erreichbar.

Wie erfolgt die Abwicklung eines Schadenfalls?

Sobald wir die Schadenmeldung erhalten haben, wird der Anspruch geprüft. Anschliessend nehmen wir so rasch wie möglich Kontakt auf, um die nächsten Schritte zu besprechen. In der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden nach der Schadenanmeldung. Danach informieren wir laufend über den aktuellen Stand der Bearbeitung.

Wie ist mein Haustier oder Pferd versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung der Migros umfasst eine Tierhaftpflicht, das heisst wenn Ihr Haustier oder Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt, ist dieser versichert (gilt auch bei gemieteten oder anvertrauten Tieren oder Pferden). Wenn ein gemietetes oder anvertrautes Tier oder Pferd zu Schaden kommt, ist das Tier selbst allerdings nicht über die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Fragen zur Rechnung

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Die Prämienrechnung versenden wir bei Aktivierung des Versicherungsschutzes per E-Mail. Falls die Versicherung nicht gekündigt wird, erfolgt die Rechnung für das jeweils nächste Jahr automatisch.

Was passiert, wenn ich die Prämie nicht bezahle?

Wird die Prämie nicht fristgerecht bezahlt, versenden wir zunächst eine Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung mit der Aufforderung, die Prämie innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt, gilt die Versicherungsdeckung nicht mehr, bis die ausstehende Prämie bezahlt wurde. Uns steht es in diesem Fall frei, den Vertrag per sofort fristlos aufzuheben.

Fragen zur Hausratversicherung

Warum brauche ich eine Hausratversicherung?

Schäden am liebevoll eingerichteten Zuhause sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch teuer sein. Eine Hausratversicherung versichert bewegliches Hab und Gut wie z.B. Mobiliar, Kleidung, Schmuck oder Elektronik vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.

Was deckt die Hausratversicherung?

Die Migros Hausratversicherung schützt das gesamte Hab und Gut am versicherten Ort vor Gefahren wie Wasser, Feuer, Einbruch/Diebstahl und Naturgefahren. Zum Beispiel dann, wenn das Kücheninventar durch einen Küchenbrand zerstört wurde, oder wenn das Lieblingssofa wegen Hochwasser Schimmelflecken bekommt. Reiselustigen, Sportbegeisterten oder Elektronikfans empfehlen wir unsere attraktiven Zusatzoptionen für noch mehr Sicherheit:

  • Diebstahl auswärts: Schützt Eigentum auch unterwegs
  • Sportgeräte: Schützt alle Sportgeräte im Haushalt wie E-Bike, Ski, Snowboard & Co. vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
  • Elektrogeräte: Schützt alle Elektrogeräte im Haushalt wie Smartphones, Notebooks, Tablets, Fernseher & Co. vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
Die Versicherungssumme kann dabei nach den persönlichen Bedürfnissen bestimmt werden. Weitere Informationen zu Deckung und Vertragskonditionen gibt es in unserer Leistungsübersicht oder in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Was ist unter «Mobiliarglas» zu verstehen?

Die Deckung von Mobiliarglas ist in unserer Hausratsversicherung direkt integriert. Als Mobiliarglas gilt Mobiliar aus Glas, welches nicht fest mit dem Haus oder der Wohnung verbunden ist – sowie Glas- und/oder Keramikplatten zum Kochen. Beispiele für Mobiliarglas sind unter anderem Glastische oder Wand-, Tisch- und Schrankspiegel. Lavabos und Badewannen gehören hingegen nicht zu Mobiliarglas und sind in der Regel über die Gebäudeversicherung versichert. Für Mieter und Mieterinnen sind Schäden an der Mietwohnung – darunter auch Glasschäden an Lavabo, Badewanne & Co. – übrigens über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie ist aber eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auf die Designerbrille des besten Freundes zu sitzen ist finanziell zwar noch erträglich, Missgeschicke, bei welchen Menschen verletzt werden, können jedoch schnell hohe Kosten zur Folge haben und mitunter sogar die finanzielle Existenz gefährden.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Versicherte und alle im selben Haushalt lebenden Personen vor den finanziellen Folgen eines Schadens, der gegenüber Dritten oder deren Eigentum verursacht wurde. Wenn der Nachbar auf dem vereisten Vorplatz der versicherten Person ausrutscht und sich Verletzungen zuzieht, haftet er bzw. sie als Grundstückbesitzer bzw. ‑besitzerin für den Schaden. Wer gelegentlich das Auto anderer benützt oder seine Schlüssel aus den Augen verliert, bekommt mit unseren attraktiven Zusatzoptionen zudem noch mehr Sicherheit:

  • Führen fremder Fahrzeuge: Bietet Schutz bei gelegentlicher Nutzung von Fahrzeugen anderer Personen. Gedeckt sind Schäden, welche durch die Versicherung des Fahrzeugbesitzers bzw. ‑besitzerin nicht gedeckt sind (z.B. Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung, Kaskoschaden bei Nichtbestehen einer Vollkaskoversicherung oder Bonusrückstufung der Motorfahrzeugversicherung)
  • Schlüssel: Deckt Kosten für Ersatzschlüssel, Schlösserwechsel und Schlüsseldienst bei Verlust oder Diebstahl des Schlüsselbundes
Weitere Informationen zu Deckung und Vertragskonditionen gibt es in unserer Leistungsübersicht oder in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Sind Schäden an Mietautos oder Carsharing-Fahrzeugen mit der Zusatzoption Führen fremder Fahrzeuge auch gedeckt?

Nein, Schäden an Mietautos oder Carsharing-Fahrzeugen sind in dieser Deckung nicht inbegriffen. Wir empfehlen, direkt beim Anbieter eine Versicherung für den entsprechenden Zeitraum zu lösen.

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